Erdwärmepumpen in Nordrhein-Westfalen: Nachhaltige Geothermie nutzen


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  • Eine blaue Maschine steht im Gras neben einem Rohr.

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Erdwärmeanlagen: Richtlinien und Hinweise


Der Bau von Geothermieanlagen ist genehmigungspflichtig. Vor Baubeginn ist vom Auftraggeber eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen unteren  Wasserbehörde einzuholen.


Befindet sich das Bauvorhaben innerhalb einer Wasserschutzzone (I & II) kann der Antrag solcher Anlagen von der unteren Wasserbehörde abgelehnt oder nur unter besonderen Auflagen genehmigt werden.

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